Datenschutzerklärung (pdf) Impressum http://www.ev-allianz-krefeld.de ist ein Angebot der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. Vorstand: Thilo Forkel Dr. Thomas Horn Monika Kaiser Rüdiger Moll Amtsgericht Krefeld, VR 3101 Evangelische Allianz Krefeld e. V. c/o Rüdiger Moll Michaelstr. 56 47804 Krefeld http://www.ev-allianz-krefeld.de Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Rüdiger Moll, Anschrift siehe oben Bankverbindung Evangelische Allianz Krefeld e.V. Spar- und Kreditbank eG IBAN: DE 24 4526 0475 0015 2397 00 Bitte andere, alte Konten nicht mehr verwenden! Disclaimer Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Evangelische Allianz Krefeld, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden seitens der Evangelische Allianz Krefeld vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Evangelische Allianz Krefeld behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Verweise und Inhalte von Fremdanbieternaimer Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Deutschen Evangelischen Allianz liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Evangelische Allianz Krefeld von den Inhalten Kenntnis hat und es für die Evangelische Allianz Krefeld technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die Evangelische Allianz Krefeld erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Die Evangelische Allianz Krefeld hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert sich die Evangelische Allianz Krefeld hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von der Deutschen Evangelischen Allianz angebotenen Datenbanken, Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Satzung I) Ziele der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. schließt Christen aus Landeskirchen, Freikirchen und Gemeinschaften zusammen, die sich aufgrund der Heiligen Schrift zum persönlichen Glauben an Jesus Christus bekennen. Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. mit dem Sitz in Krefeld verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ziel und Zweck der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. ist es, die geistliche Einheit der an Jesus Christus Glaubenden darzustellen und sie missionarisch und diakonisch zu praktizieren. Sie legt die gemeinsame Glaubensbasis und Handreichung der Deutschen Evangelischen Allianz e.V. zugrunde. Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) gemeinsame Gebetsversammlungen; b) Information und Austausch c) gemeinsame evangelistische und missionarische Aktionen und Veranstaltungen d) gemeinsame diakonische Aktivitäten. Ergänzend wird für den Umgang miteinander auf die von der Evangelischen Allianz Deutschland herausgegebene "Handreichung für die Arbeit der örtlichen Kreise der Evangelischen Allianz" verwiesen. Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. ist die örtliche Gruppe der "Deutschen Evangelischen Allianz e. V.". Sie hält Kontakt zu anderen Werken und Einrichtungen mit gleichen Zielsetzungen. II) Mitgliedschaft in der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. Der Antrag auf Mitgliedschaft muss von der jeweiligen Person an den Vorstand gerichtet werden. Mitglieder können auf Beschluss des Allianzkreises werden: - Einzelpersonen als persönliche Mitglieder - Einzelpersonen aus rechtlich selbstständigen oder unselbstständigen evangelischen Kirchen, Gemeinden, Gruppen oder Werken, wenn diese sich zur gemeinsamen Glaubensbasis der Evangelischen Allianz bekennen. Der Austritt kann jederzeit zum Monatsende schriftlich erklärt werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann aufgrund besonderer Vorkommnisse oder wenn es durch sein Verhalten gegen die Satzung verstößt, durch 2/3-Mehrheitsbeschluss des Vorstandes erfolgen. Alle eingeschriebenen Mitglieder haben die rechtliche Stellung von Vereinsmitgliedern im Sinne der §§ 32 ff BGB. Sie haben Sitz und Stimme in der Jahreshaupt- und Mitgliederversammlung und können in den Vorstand gewählt werden, sofern sie volljährig sind. III) Vereinsorgane der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. Vereinsorgane sind: a) Allianzkreis (Mitgliederversammlung, Jahreshauptversammlung) Zusätzlich zu den Zusammenkünften in Mitgliederversammlungen treten die eingeschriebenen Mitglieder der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. einmal jährlich zu einer Jahreshauptversammlung zusammen. Die Einladung dazu muss mindestens vier Wochen vorher schriftlich mit Angabe der Tagesordnung erfolgen. Die Ausschlussfrist zum Einreichen von Anträgen zur Erweiterung der Tagesordnung beträgt zwei Wochen vor Termin. Aufgaben der Jahreshauptversammlung, die ein Vorstandsmitglied zu leiten hat, sind: - Entgegennahme des Jahresberichtes - Entgegennahme des Finanzberichtes - Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses - Entlastung des Vorstandes - Wahl des Vorstandes - Wahl der RechnungsprüferInnen - Beratung von Anträgen und Beschlussfassung Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Eine solche muss auf Antrag von mindestens 1/4 der eingeschriebenen Mitglieder einberufen werden. Notwendige Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit von Jahreshaupt- und Mitgliederversammlungen ist, dass ordnungsgemäß dazu eingeladen wurde. Beschlüsse können nur über die in der Tagesordnung angegebenen Punkte gefasst werden. Die Beschlüsse werden, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Jede Jahreshaupt- und außerordentliche Mitgliederversammlung wählt eine(n) SchriftführerIn, der/die ein Protokoll erstellt. Dieses muss von der nachfolgenden Mitgliederversammlung genehmigt werden, und wird vom/von der SchriftführerIn und vom/von der VersammlungleiterIn unterzeichnet. b) Vorstand Der Vorstand kann aus bis zu 5 Mitgliedern bestehen. Weitere Personen können nach Einladung beratend an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen. Besteht der Vorstand aus mehr als 2 Mitgliedern, so wird er gerichtlich und außergerichtlich von mind. 3 Vorstandsmitgliedern vertreten. Die Mitglieder des Vorstandes werden für 4 Jahre gewählt. Wählbar sind eingeschriebene Mitglieder, sofern sie volljährig sind. Wahlberechtigt sind alle eingeschriebenen Mitglieder. c) Ausschüsse Der Vorstand kann beratende und mit Zustimmung des Allianzkreises auch beschließende Ausschüsse einsetzen, in die auch Nichtmitglieder berufen werden können. Das Zusammenwirken der o.g. Vereinsorgane gestaltet sich, wie folgt: Der Allianzkreis (Mitgliederversammlung) besteht aus den persönlichen Mitgliedern gemäß Ziffer III a) und III b). Er entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit er diese nicht an andere Organe verweist. Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Einladungen zur Mitarbeit im Allianzkreis sind Angelegenheit des Vorstandes. Der Allianzkreis wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Vorstandes gemäß Ziffer III b) für die Dauer von 4 Jahren. Bei der Auflösung oder Aufhebung der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins dem Verein "Deutsche Evangelische Allianz e. V. in Stuttgart" zu, soweit dieser zum Zeitpunkt der Auflösung als gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken dienend vom zuständigen Finanzamt anerkannt ist. Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich. Krefeld, den 18. Februar 2003
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Datenschutz(pdf) Impressum http://www.ev-allianz-krefeld.de ist ein Angebot der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. Vorstand: Thilo Forkel Dr. Thomas Horn Monika Kaiser Rüdiger Moll Amtsgericht Krefeld, VR 3101 Evangelische Allianz Krefeld e. V. c/o Rüdiger Moll Michaelstr. 56 47804 Krefeld http://www.ev-allianz-krefeld.de Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Rüdiger Moll, Anschrift siehe oben Bankverbindung Evangelische Allianz Krefeld e.V. Spar- und Kreditbank eG IBAN: DE 24 4526 0475 0015 2397 00 Bitte andere, alte Konten nicht mehr verwenden! Disclaimer Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. übernimmt keinerlei Gewähr für dieAktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität derbereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Evangelische Allianz Krefeld, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden seitens der Evangelische Allianz Krefeld vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Evangelische Allianz Krefeld behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Verweise und Inhalte von Fremdanbieternaimer Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Deutschen Evangelischen Allianz liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Evangelische Allianz Krefeld von den Inhalten Kenntnis hat und es für die Evangelische Allianz Krefeld technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die EvangelischeAllianz Krefeld erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Die Evangelische Allianz Krefeld hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert sich die Evangelische Allianz Krefeld hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von der Deutschen Evangelischen Allianz angebotenen Datenbanken, Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Download Satzung der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. Satzung I) Ziele der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. schließt Christen aus Landeskirchen, Freikirchen und Gemeinschaften zusammen, die sich aufgrund der Heiligen Schrift zum persönlichen Glauben an Jesus Christus bekennen. Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. mit dem Sitz in Krefeld verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ziel und Zweck der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. ist es, die geistliche Einheit der an Jesus Christus Glaubenden darzustellen und sie missionarisch und diakonisch zu praktizieren. Sie legt die gemeinsame Glaubensbasis und Handreichung der Deutschen Evangelischen Allianz e.V. zugrunde. Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) gemeinsame Gebetsversammlungen; b) Information und Austausch c) gemeinsame evangelistische und missionarische Aktionen und Veranstaltungen d) gemeinsame diakonische Aktivitäten. Ergänzend wird für den Umgang miteinander auf die von der Evangelischen Allianz Deutschland herausgegebene "Handreichung für die Arbeit der örtlichen Kreise der Evangelischen Allianz" verwiesen. Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. ist die örtliche Gruppe der "Deutschen Evangelischen Allianz e. V.". Sie hält Kontakt zu anderen Werken und Einrichtungen mit gleichen Zielsetzungen. II) Mitgliedschaft in der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. Der Antrag auf Mitgliedschaft muss von der jeweiligen Person an den Vorstand gerichtet werden. Mitglieder können auf Beschluss des Allianzkreises werden: - Einzelpersonen als persönliche Mitglieder - Einzelpersonen aus rechtlich selbstständigen oder unselbstständigen evangelischen Kirchen, Gemeinden, Gruppen oder Werken, wenn diese sich zur gemeinsamen Glaubensbasis der Evangelischen Allianz bekennen. Der Austritt kann jederzeit zum Monatsende schriftlich erklärt werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann aufgrund besonderer Vorkommnisse oder wenn es durch sein Verhalten gegen die Satzung verstößt, durch 2/3-Mehrheitsbeschluss des Vorstandes erfolgen. Alle eingeschriebenen Mitglieder haben die rechtliche Stellung von Vereinsmitgliedern im Sinne der §§ 32 ff BGB. Sie haben Sitz und Stimme in der Jahreshaupt- und Mitgliederversammlung und können in den Vorstand gewählt werden, sofern sie volljährig sind. III) Vereinsorgane der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. Vereinsorgane sind: a) Allianzkreis (Mitgliederversammlung, Jahreshauptversammlung) Zusätzlich zu den Zusammenkünften in Mitgliederversammlungen treten die eingeschriebenen Mitglieder der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. einmal jährlich zu einer Jahreshauptversammlung zusammen. Die Einladung dazu muss mindestens vier Wochen vorher schriftlich mit Angabe der Tagesordnung erfolgen. Die Ausschlussfrist zum Einreichen von Anträgen zur Erweiterung der Tagesordnung beträgt zwei Wochen vor Termin. Aufgaben der Jahreshauptversammlung, die ein Vorstandsmitglied zu leiten hat, sind: - Entgegennahme des Jahresberichtes - Entgegennahme des Finanzberichtes - Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses - Entlastung des Vorstandes - Wahl des Vorstandes - Wahl der RechnungsprüferInnen - Beratung von Anträgen und Beschlussfassung Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Eine solche muss auf Antrag von mindestens 1/4 der eingeschriebenen Mitglieder einberufen werden. Notwendige Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit von Jahreshaupt- und Mitgliederversammlungen ist, dass ordnungsgemäß dazu eingeladen wurde. Beschlüsse können nur über die in der Tagesordnung angegebenen Punkte gefasst werden. Die Beschlüsse werden, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Jede Jahreshaupt- und außerordentliche Mitgliederversammlung wählt eine(n) SchriftführerIn, der/die ein Protokoll erstellt. Dieses muss von der nachfolgenden Mitgliederversammlung genehmigt werden, und wird vom/von der SchriftführerIn und vom/von der VersammlungleiterIn unterzeichnet. b) Vorstand Der Vorstand kann aus bis zu 5 Mitgliedern bestehen. Weitere Personen können nach Einladung beratend an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen. Besteht der Vorstand aus mehr als 2 Mitgliedern, so wird er gerichtlich und außergerichtlich von mind. 3 Vorstandsmitgliedern vertreten. Die Mitglieder des Vorstandes werden für 4 Jahre gewählt. Wählbar sind eingeschriebene Mitglieder, sofern sie volljährig sind. Wahlberechtigt sind alle eingeschriebenen Mitglieder. c) Ausschüsse Der Vorstand kann beratende und mit Zustimmung des Allianzkreises auch beschließende Ausschüsse einsetzen, in die auch Nichtmitglieder berufen werden können. Das Zusammenwirken der o.g. Vereinsorgane gestaltet sich, wie folgt: Der Allianzkreis (Mitgliederversammlung) besteht aus den persönlichen Mitgliedern gemäß Ziffer III a) und III b). Er entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit er diese nicht an andere Organe verweist. Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Einladungen zur Mitarbeit im Allianzkreis sind Angelegenheit des Vorstandes. Der Allianzkreis wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Vorstandes gemäß Ziffer III b) für die Dauer von 4 Jahren. Bei der Auflösung oder Aufhebung der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins dem Verein "Deutsche Evangelische Allianz e. V. in Stuttgart" zu, soweit dieser zum Zeitpunkt der Auflösung als gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken dienend vom zuständigen Finanzamt anerkannt ist. Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel- Mehrheit erforderlich. Krefeld, den 18. Februar 2003
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