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Vorstand:
Thilo Forkel
Dr. Thomas Horn
Monika Kaiser
Rüdiger Moll
Amtsgericht Krefeld, VR 3101
Evangelische Allianz Krefeld e. V.
c/o Rüdiger Moll
Michaelstr. 56
47804 Krefeld
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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Rüdiger Moll, Anschrift siehe oben
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Satzung
I) Ziele der Evangelischen Allianz Krefeld e.V.
Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. schließt Christen aus Landeskirchen, Freikirchen und
Gemeinschaften zusammen, die sich aufgrund der Heiligen Schrift zum persönlichen Glauben an
Jesus Christus bekennen.
Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. mit dem Sitz in Krefeld verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Ziel und Zweck der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. ist es, die geistliche Einheit der an Jesus
Christus Glaubenden darzustellen und sie missionarisch und diakonisch zu praktizieren. Sie legt die
gemeinsame Glaubensbasis und Handreichung der Deutschen Evangelischen Allianz e.V. zugrunde.
Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) gemeinsame Gebetsversammlungen;
b) Information und Austausch
c) gemeinsame evangelistische und missionarische Aktionen und Veranstaltungen
d) gemeinsame diakonische Aktivitäten.
Ergänzend wird für den Umgang miteinander auf die von der Evangelischen Allianz Deutschland
herausgegebene "Handreichung für die Arbeit der örtlichen Kreise der Evangelischen Allianz"
verwiesen.
Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. ist die örtliche Gruppe der "Deutschen Evangelischen Allianz e.
V.". Sie hält Kontakt zu anderen Werken und Einrichtungen mit gleichen Zielsetzungen.
II) Mitgliedschaft in der Evangelischen Allianz Krefeld e.V.
Der Antrag auf Mitgliedschaft muss von der jeweiligen Person an den Vorstand gerichtet werden.
Mitglieder können auf Beschluss des Allianzkreises werden:
- Einzelpersonen als persönliche Mitglieder
- Einzelpersonen aus rechtlich selbstständigen oder unselbstständigen evangelischen Kirchen,
Gemeinden, Gruppen oder Werken, wenn diese sich zur gemeinsamen Glaubensbasis der
Evangelischen Allianz bekennen.
Der Austritt kann jederzeit zum Monatsende schriftlich erklärt werden.
Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann aufgrund besonderer Vorkommnisse oder
wenn es durch sein Verhalten gegen die Satzung verstößt, durch 2/3-Mehrheitsbeschluss des
Vorstandes erfolgen.
Alle eingeschriebenen Mitglieder haben die rechtliche Stellung von Vereinsmitgliedern im Sinne der
§§ 32 ff BGB. Sie haben Sitz und Stimme in der Jahreshaupt- und Mitgliederversammlung und
können in den Vorstand gewählt werden, sofern sie volljährig sind.
III) Vereinsorgane der Evangelischen Allianz Krefeld e.V.
Vereinsorgane sind:
a) Allianzkreis (Mitgliederversammlung, Jahreshauptversammlung)
Zusätzlich zu den Zusammenkünften in Mitgliederversammlungen treten die eingeschriebenen
Mitglieder der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. einmal jährlich zu einer Jahreshauptversammlung
zusammen. Die Einladung dazu muss mindestens vier Wochen vorher schriftlich mit Angabe der
Tagesordnung erfolgen. Die Ausschlussfrist zum Einreichen von Anträgen zur Erweiterung der
Tagesordnung beträgt zwei Wochen vor Termin.
Aufgaben der Jahreshauptversammlung, die ein Vorstandsmitglied zu leiten hat, sind:
- Entgegennahme des Jahresberichtes
- Entgegennahme des Finanzberichtes
- Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Wahl der RechnungsprüferInnen
- Beratung von Anträgen und Beschlussfassung
Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Eine solche muss auf
Antrag von mindestens 1/4 der eingeschriebenen Mitglieder einberufen werden.
Notwendige Voraussetzung für die Beschlussfähigkeit von Jahreshaupt- und
Mitgliederversammlungen ist, dass ordnungsgemäß dazu eingeladen wurde.
Beschlüsse können nur über die in der Tagesordnung angegebenen Punkte gefasst werden. Die
Beschlüsse werden, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit der
Anwesenden gefasst.
Jede Jahreshaupt- und außerordentliche Mitgliederversammlung wählt eine(n) SchriftführerIn, der/die
ein Protokoll erstellt. Dieses muss von der nachfolgenden Mitgliederversammlung genehmigt
werden, und wird vom/von der SchriftführerIn und vom/von der VersammlungleiterIn unterzeichnet.
b) Vorstand
Der Vorstand kann aus bis zu 5 Mitgliedern bestehen.
Weitere Personen können nach Einladung beratend an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen.
Besteht der Vorstand aus mehr als 2 Mitgliedern, so wird er gerichtlich und außergerichtlich von
mind. 3 Vorstandsmitgliedern vertreten.
Die Mitglieder des Vorstandes werden für 4 Jahre gewählt. Wählbar sind eingeschriebene Mitglieder,
sofern sie volljährig sind. Wahlberechtigt sind alle eingeschriebenen Mitglieder.
c) Ausschüsse
Der Vorstand kann beratende und mit Zustimmung des Allianzkreises auch beschließende
Ausschüsse einsetzen, in die auch Nichtmitglieder berufen werden können.
Das Zusammenwirken der o.g. Vereinsorgane gestaltet sich, wie folgt:
Der Allianzkreis (Mitgliederversammlung) besteht aus den persönlichen Mitgliedern gemäß Ziffer III
a) und III b). Er entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit er diese nicht an andere Organe
verweist. Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Einladungen zur
Mitarbeit im Allianzkreis sind Angelegenheit des Vorstandes.
Der Allianzkreis wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Vorstandes gemäß Ziffer III b) für die Dauer
von 4 Jahren.
Bei der Auflösung oder Aufhebung der Evangelischen Allianz Krefeld e.V. oder bei Wegfall ihres
bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins dem Verein "Deutsche Evangelische Allianz e. V.
in Stuttgart" zu, soweit dieser zum Zeitpunkt der Auflösung als gemeinnützigen und kirchlichen
Zwecken dienend vom zuständigen Finanzamt anerkannt ist.
Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich.
Krefeld, den 18. Februar 2003
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Christen aus Landeskirchen, Freikirchen und
Gemeinschaften zusammen, die sich aufgrund
der Heiligen Schrift zum persönlichen Glauben an
Jesus Christus bekennen.
Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. mit dem Sitz
in Krefeld verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke
im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Ziel und Zweck der Evangelischen Allianz Krefeld
e.V. ist es, die geistliche Einheit der an Jesus
Christus Glaubenden darzustellen und sie
missionarisch und diakonisch zu praktizieren. Sie
legt die gemeinsame Glaubensbasis und
Handreichung der Deutschen Evangelischen
Allianz e.V. zugrunde.
Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. ist selbstlos
tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
a) gemeinsame Gebetsversammlungen;
b) Information und Austausch
c) gemeinsame evangelistische und
missionarische Aktionen und Veranstaltungen
d) gemeinsame diakonische Aktivitäten.
Ergänzend wird für den Umgang miteinander auf
die von der Evangelischen Allianz Deutschland
herausgegebene "Handreichung für die Arbeit der
örtlichen Kreise der Evangelischen Allianz"
verwiesen.
Die Evangelische Allianz Krefeld e.V. ist die
örtliche Gruppe der "Deutschen Evangelischen
Allianz e. V.". Sie hält Kontakt zu anderen Werken
und Einrichtungen mit gleichen Zielsetzungen.
II) Mitgliedschaft in der Evangelischen Allianz
Krefeld e.V.
Der Antrag auf Mitgliedschaft muss von der
jeweiligen Person an den Vorstand gerichtet
werden. Mitglieder können auf Beschluss des
Allianzkreises werden:
- Einzelpersonen als persönliche Mitglieder
- Einzelpersonen aus rechtlich selbstständigen
oder unselbstständigen evangelischen Kirchen,
Gemeinden, Gruppen oder Werken, wenn diese
sich zur gemeinsamen Glaubensbasis der
Evangelischen Allianz bekennen.
Der Austritt kann jederzeit zum Monatsende
schriftlich erklärt werden.
Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein
kann aufgrund besonderer Vorkommnisse oder
wenn es durch sein Verhalten gegen die Satzung
verstößt, durch 2/3-Mehrheitsbeschluss des
Vorstandes erfolgen.
Alle eingeschriebenen Mitglieder haben die
rechtliche Stellung von Vereinsmitgliedern im
Sinne der §§ 32 ff BGB. Sie haben Sitz und
Stimme in der Jahreshaupt- und
Mitgliederversammlung und können in den
Vorstand gewählt werden, sofern sie volljährig
sind.
III) Vereinsorgane der Evangelischen Allianz
Krefeld e.V.
Vereinsorgane sind:
a) Allianzkreis (Mitgliederversammlung,
Jahreshauptversammlung)
Zusätzlich zu den Zusammenkünften in
Mitgliederversammlungen treten die
eingeschriebenen Mitglieder der Evangelischen
Allianz Krefeld e.V. einmal jährlich zu einer
Jahreshauptversammlung zusammen. Die
Einladung dazu muss mindestens vier Wochen
vorher schriftlich mit Angabe der Tagesordnung
erfolgen. Die Ausschlussfrist zum Einreichen von
Anträgen zur Erweiterung der Tagesordnung
beträgt zwei Wochen vor Termin.
Aufgaben der Jahreshauptversammlung, die ein
Vorstandsmitglied zu leiten hat, sind:
- Entgegennahme des Jahresberichtes
- Entgegennahme des Finanzberichtes
- Feststellung des Jahresabschlusses und
Beschluss über die Verwendung des
Jahresergebnisses
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Wahl der RechnungsprüferInnen
- Beratung von Anträgen und Beschlussfassung
Der Vorstand kann außerordentliche
Mitgliederversammlungen einberufen. Eine
solche muss auf Antrag von mindestens 1/4 der
eingeschriebenen Mitglieder einberufen werden.
Notwendige Voraussetzung für die
Beschlussfähigkeit von Jahreshaupt- und
Mitgliederversammlungen ist, dass
ordnungsgemäß dazu eingeladen wurde.
Beschlüsse können nur über die in der
Tagesordnung angegebenen Punkte gefasst
werden. Die Beschlüsse werden, soweit die
Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher
Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst.
Jede Jahreshaupt- und außerordentliche
Mitgliederversammlung wählt eine(n)
SchriftführerIn, der/die ein Protokoll erstellt.
Dieses muss von der nachfolgenden
Mitgliederversammlung genehmigt werden, und
wird vom/von der SchriftführerIn und vom/von
der VersammlungleiterIn unterzeichnet.
b) Vorstand
Der Vorstand kann aus bis zu 5 Mitgliedern
bestehen.
Weitere Personen können nach Einladung
beratend an den Sitzungen des Vorstandes
teilnehmen. Besteht der Vorstand aus mehr als 2
Mitgliedern, so wird er gerichtlich und
außergerichtlich von mind. 3
Vorstandsmitgliedern vertreten.
Die Mitglieder des Vorstandes werden für 4 Jahre
gewählt. Wählbar sind eingeschriebene
Mitglieder, sofern sie volljährig sind.
Wahlberechtigt sind alle eingeschriebenen
Mitglieder.
c) Ausschüsse
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Zustimmung des Allianzkreises auch
beschließende Ausschüsse einsetzen, in die auch
Nichtmitglieder berufen werden können.
Das Zusammenwirken der o.g. Vereinsorgane
gestaltet sich, wie folgt:
Der Allianzkreis (Mitgliederversammlung) besteht
aus den persönlichen Mitgliedern gemäß Ziffer III
a) und III b). Er entscheidet über alle
Angelegenheiten, soweit er diese nicht an andere
Organe verweist. Beschlüsse werden in der Regel
mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Einladungen
zur Mitarbeit im Allianzkreis sind Angelegenheit
des Vorstandes.
Der Allianzkreis wählt aus seiner Mitte die
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die Dauer von 4 Jahren.
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Krefeld, den 18. Februar 2003